Finanzierung der Bürgerstiftung

Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass Spenden glücklich mache. Man tue damit Gutes für andere und sich selbst. Es scheint einen Zusammenhang zwischen Großzügigkeit und Wohlbefinden zu geben. Mit selbstlosem Handeln wird ein bestimmtes Areal in unserem Gehirn aktiviert. Dies führt zu anhaltender Zufriedenheit. Für die Bürgerstiftung ist dies natürlich eine willkommene Nachricht, denn sie ist auf Spenden angewiesen. Die Erträge aus der Anlage des Gründungskapitals (Zinsen) waren in den letzten Jahren rückläufig. Die Höhe des gespendeten Geldbetrags spielt übrigens bei den entstehenden Glücksgefühlen keine Rolle. Maßgebend ist, dass altruistische Zwecke verfolgt werden. Die Bürgerstiftung setzt Spendengelder für die aktuelle Arbeit ein, d.h. sie kommen direkt einzelnen Projekten zugute.

Rund um Weihnachten ist die Spendenbereitschaft der Menschen am größten. Die Spende an gemeinnützige Organisationen, zu denen die Bürgerstiftung auch zählt, wird vom Fiskus belohnt. Steuerpflichtige dürfen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte steuerlich als „Sonderausgaben“ absetzen. Wird eine Spende an die Bürgerstiftung geleistet, erhält der Spender eine Spendenbescheinigung. Für Spenden bis zu 300 Euro genügt dem Finanzamt aber in der Regel ein Überweisungsbeleg oder der Kontoauszug als Nachweis. Auf der Homepage der Bürgerstiftung (www.buergerstiftung-remseck.de) finden sich unter der Rubrik „Ihr Beitrag“ weitere Informationen zum Thema.