Richtig vorsorgen

Jeder Mensch, egal ob alt oder jung, kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.

Doch wer trifft dann die erforderlichen Entscheidungen? Entgegen der weit verbreiteten Ansicht dürfen die Angehörigen, gleich ob Ehegatte oder Kinder, ohne entsprechende Regelungen keine rechtsverbindlichen Erklärungen für den Betroffenen abgeben. Häufig muss deshalb ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der dann über Fragen der Gesundheitssorge, des Aufenthalts oder über Vermögensangelegenheiten entscheidet.

Der Vortrag von Frau Nicole Spiess, Rechtsanwältin, Stuttgart, zeigt auf, wie man selbst für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit Vorsorge treffen kann, wie man medizinisch versorgt werden möchte oder wer hierfür, in Vermögensfragen und anderen wichtigen Bereichen für einen Entscheidungen treffen darf.

Termin: Freitag, 11.10.2013, 18.30 Uhr