Patientenverfügung

„Für den Fall, dass ich meinen Willen dahingehend nicht mehr oder nicht mehr wirksam erklären kann, ob lebensverlängernde ärztliche Handlungen an mir durchgeführt oder unterlassen werden sollen.“ gibt es
die Patientenverfügung.

Am Freitag, 7. Juni 2013  erklärten wir Ihnen die rechtliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung und nannten Beispiele.

Herr Dr. Wolfgang Scherrenbacher, Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin, Stadtmedizinaldirektor i. R. hat sehr anschaulich vorgetragen, warum es wichtig ist, eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung zu haben.

Über 110 Bürgerinnen und Bürger waren ins Haus der Bürger gekommen, um seinen Vortrag zu hören. Er benannte Krankheitsverläufe, körperlich-geistige Versagenszustände, den Sterbeprozess, aber auch die besondere Situation bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, die in der Thematik von Bedeutung sind, und versuchte, Entscheidungshilfe zu geben. Die Teilnehmer haben an Hand eines Beispielkataloges erfahren, dass dort nicht nur die ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen festgehalten werden sollen, sondern auch das, was man auf keinen Fall möchte.

Herr Dr. Scherrenbacher wies darüber hinaus auch auf die Ethik dieses Themas hin und auf Konfliktsituationen, denen ein Arzt ausgesetzt ist.

Sein Vortrag stellte den gesamten Komplex aus medizinischer Sicht sehr detailliert dar. Er gab den Teilnehmern damit die optimale Grundlage an die Hand, um die eigenen Verfügungen zu formulieren.

Herzlichen Dank an Herrn Dr. Scherrenbacher!